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NET OTO
   www.netoto.de

Mietdauer:
Mindestens 24 Stunden. Bei längeren Anmietungen beträgt die Mietdauer mindestens 30 Tage.

Versicherungsbedingungen:
Das/Die zu mietende Fahrzeug(e) ist/ sind kaskoversichert und diese ist im Mietpreis einbegriffen. Ausgeschlossen hiervon, sind die Schäden von Radfelgen und von der Zerspaltung der Räder.

Führerschein und Mindestalter des Fahrers:
Personen im Alter von 21 Jahren und darüber können mit mindestens einjährigem Führerschein Mietfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D, E und F anmieten.

Mietfahrzeuge der Gruppen G, K, P und S können Personen mit mindestens zweijährigem Führerschein und mit Alter 27 Jahren und darüber angemietet werden.

Zweitfahrer:
Damit außer der das Fahrzeug anmietenden Person eine zweite bzw. weitere Person das angemietete Fahrzeug fahren kann, müssen die Angaben des Führerscheins des zweiten Fahrers im Mietvertrag festgehalten sein. Diese Leistung wird gegen einen Aufpreis erfolgen. Im Fall dass die Führerscheinangaben des zweiten Fahrers im Mietvertrag nicht festgehalten sind, verlieren sämtliche Versicherungen bei einem Unfall ihre Gültigkeit. In so einem Fall haftet für die dadurch entstandenen materiellen und immateriellen Kosten sowie Schäden an Dritt-Personen der Mieter und Zweitfahrer einzeln und/oder gemeinsam.


Über- und Rückgabebedingungen:
Für Übergabe und Rückgabe der Mietfahrzeuge an/von Kunden in Gebieten des Stadtzentrums und in Städten, in denen Netrentacar eine Agentur hat, werden keine Kosten abgerechnet. In Städten/Orten, wo Netrentacar keine Agentur hat, sind die Leistungen Übergabe und Rückgabe der Mietfahrzeuge an/von Kunden kostenpflichtig. Bei Überschreitung der Übergabe des Mietfahrzeuges von über 3 Stunden wird eine Tagesmiete abgerechnet.

Stornierung und Non-Show-Bedingungen:
Bei Stornierungen bis zu 3-Werktagen vor dem reservierten Anmietzeitpunkt werden 50,- € Gebühren erhoben oder falls die Anmietung ohne Netrentacar darüber zu informieren zustande kommt, wird die volle Mietsumme abgerechnet. Bei Stornierungen bis zu 24-Stunden werden Gebühren in Höhe von 70,- € erhoben.

Mitnahme des Mietfahrzeuges ins Ausland:
Um das Mietfahrzeug ins Ausland mitzunehmen, ist es erforderlich, über einen Berechtigungsschein zu verfügen.

Bußgelder/Straftaten:
Der Mieter haftet für sämtliche, während der Mietdauer mit dem Kraftfahrzeug verübten Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten, sowie für selbst verursachte Schäden am Fahrzeug. Wegen Verwahrnahme des Mietfahrzeuges durch Behörden und regionalen Dienststellen wird die vergehende Zeitdauer der Mietdauer angerechnet.

Wichtige Mitteilung / Kundenservice:
Damit alle für das Mietfahrzeug erforderlichen Versicherungen im Falle eines Unfalles weiterhin ihre Gültigkeit haben, bei Unfällen das Mietfahrzeug von der Unfallstelle nicht zu bewegen und unverzüglich die Agentur des Netrantacar’s zu benachrichtigen. Von der Polizei- oder Gendarmeriedienststelle Bericht über das Unfallgeschehen und Alkohol, erfassen zu lassen. Es wird vorausgesetzt, dass der Unfall nicht infolge alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist, anderenfalls haftet der Mieter für die dadurch entstehenden sämtliche Schäden und auch für sämtliche materielle und immaterielle Schäden an Dritt-Personen.

Im Fall eines Diebstahls ist die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zu verständigen. Des Weiteren ist die Fa. Netrantacar unverzüglich im Fall eines Unfalles und Diebstahls zu informieren. Telefonnummer der Fa. Netrentacar: 00496927108897, Mobil:00491774511953.