|
|
Mietdauer:
Mindestens 24 Stunden. Bei längeren Anmietungen beträgt die
Mietdauer mindestens 30 Tage.
Versicherungsbedingungen:
Das/Die zu mietende Fahrzeug(e) ist/ sind kaskoversichert und
diese ist im Mietpreis einbegriffen. Ausgeschlossen hiervon,
sind die Schäden von Radfelgen und von der Zerspaltung der Räder.
Führerschein und Mindestalter des Fahrers:
Personen im Alter von 21 Jahren und darüber können mit
mindestens einjährigem Führerschein Mietfahrzeuge der Gruppen A,
B, C, D, E und F anmieten.
Mietfahrzeuge der Gruppen G, K, P und S können Personen mit
mindestens zweijährigem Führerschein und mit Alter 27 Jahren und
darüber angemietet werden.
Zweitfahrer:
Damit außer der das Fahrzeug anmietenden Person eine zweite bzw.
weitere Person das angemietete Fahrzeug fahren kann, müssen die
Angaben des Führerscheins des zweiten Fahrers im Mietvertrag
festgehalten sein. Diese Leistung wird gegen einen Aufpreis
erfolgen. Im Fall dass die Führerscheinangaben des zweiten
Fahrers im Mietvertrag nicht festgehalten sind, verlieren
sämtliche Versicherungen bei einem Unfall ihre Gültigkeit. In so
einem Fall haftet für die dadurch entstandenen materiellen und
immateriellen Kosten sowie Schäden an Dritt-Personen der Mieter
und Zweitfahrer einzeln und/oder gemeinsam.
Über- und Rückgabebedingungen:
Für Übergabe und Rückgabe der Mietfahrzeuge an/von Kunden in
Gebieten des Stadtzentrums und in Städten, in denen Netrentacar
eine Agentur hat, werden keine Kosten abgerechnet. In Städten/Orten,
wo Netrentacar keine Agentur hat, sind die Leistungen Übergabe
und Rückgabe der Mietfahrzeuge an/von Kunden kostenpflichtig.
Bei Überschreitung der Übergabe des Mietfahrzeuges von über 3
Stunden wird eine Tagesmiete abgerechnet.
Stornierung und Non-Show-Bedingungen:
Bei Stornierungen bis zu 3-Werktagen vor dem reservierten
Anmietzeitpunkt werden 50,- € Gebühren erhoben oder falls die
Anmietung ohne Netrentacar darüber zu informieren zustande
kommt, wird die volle Mietsumme abgerechnet. Bei Stornierungen
bis zu 24-Stunden werden Gebühren in Höhe von 70,- € erhoben.
Mitnahme des Mietfahrzeuges ins Ausland:
Um das Mietfahrzeug ins Ausland mitzunehmen, ist es
erforderlich, über einen Berechtigungsschein zu verfügen.
Bußgelder/Straftaten:
Der Mieter haftet für sämtliche, während der Mietdauer mit dem
Kraftfahrzeug verübten Verkehrsordnungswidrigkeiten und
Straftaten, sowie für selbst verursachte Schäden am Fahrzeug.
Wegen Verwahrnahme des Mietfahrzeuges durch Behörden und
regionalen Dienststellen wird die vergehende Zeitdauer der
Mietdauer angerechnet.
Wichtige Mitteilung / Kundenservice:
Damit alle für das Mietfahrzeug erforderlichen Versicherungen im
Falle eines Unfalles weiterhin ihre Gültigkeit haben, bei
Unfällen das Mietfahrzeug von der Unfallstelle nicht zu bewegen
und unverzüglich die Agentur des Netrantacar’s zu
benachrichtigen. Von der Polizei- oder Gendarmeriedienststelle
Bericht über das Unfallgeschehen und Alkohol, erfassen zu
lassen. Es wird vorausgesetzt, dass der Unfall nicht infolge
alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist,
anderenfalls haftet der Mieter für die dadurch entstehenden
sämtliche Schäden und auch für sämtliche materielle und
immaterielle Schäden an Dritt-Personen.
Im Fall eines Diebstahls ist die nächstgelegene Polizei- oder
Gendarmeriedienststelle zu verständigen. Des Weiteren ist die
Fa. Netrantacar unverzüglich im Fall eines Unfalles und
Diebstahls zu informieren. Telefonnummer der Fa. Netrentacar:
00496927108897, Mobil:00491774511953.
|
|